Lockdown im Dezember 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute Mittag um 13.32 Uhr wurden wir vom Ministerium für Schule und Bildung über die neuen Festlegungen bezüglich des Schulunterrichts informiert. Leider kam für manche Entscheidungen, die sich für Euch, Sie und uns daraus ergeben so kurzfristig, dass uns heute nur eine erste Planung für Montag möglich ist. Wie der Unterricht an den restlichen Tagen organisiert wird, können wir erst planen, wenn wir genauere Zahlen der Schüler vorliegen haben, die tatsächlich weiter am Präsenzunterricht teilnehmen sollen.

Alle Entscheidungen, die das Ministerium getroffen hat, können der unten angeführten Mail entnommen werden. Wir verzichten in dieser Information auf die gewohnte Verknüpfung von Mail und Kommentaren. Stattdessen sind alle ersten Entscheidungen, die getroffen werden konnten, der folgenden Auflistung zu entnehmen:

 

  • Für die Jahrgänge 5 – 9:

Da viele Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsmaterialien in der Schule haben, wenden sie sich bitte an ihre Klassenteams, um Termine zur Abholung der Bücher vereinbaren zu können. Die Abholung kann ab Montag stattfinden.

Für alle für die Woche vom 14. – 18.12. angesetzten Klassen- und Kursarbeiten gilt, dass sie entweder verschoben werden oder entfallen. Die Entscheidung darüber treffen die Fachlehrkräfte.

 

  • Für die Jahrgänge 5 – 7:

Eltern können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Dies müssen Eltern der Schule über die Klassenteams schriftlich (Mail, Teams, Post) mitteilen. Diese schriftliche Mitteilung muss bis Montagmittag, 14.12., vorliegen. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht kann nicht stattfinden. Eine einmal getroffene Entscheidung behält also für die ganze Woche Gültigkeit. Wie der Präsenzunterricht ab Dienstag gestaltet wird, ob nach normalem Plan oder anders, kann erst Montag entschieden werden, wenn genauere Zahlen der Schülerinnen und Schüler vorliegen, die weiterhin zum Präsenzunterricht erscheinen sollen.

 

  • Für die Jahrgänge 8 + 9:

Es findet ausschließlich Distanzunterricht statt.

 

  • Für Jahrgang 10:

Die mündlichen Englischprüfungen finden statt! Am Montag und am Dienstag bleiben alle Prüfungstermine wie geplant, ab Mittwoch sind Zeitverschiebungen möglich.

Zum Abholen der Bücher sind individuell mit den Klassenteams Termine zu vereinbaren, wenn der jeweilige Prüfungstermin nicht am Montag liegt. Schülerinnen und Schüler, die am Montag ihren Prüfungstermin haben, können im Anschluss ihre Bücher und Unterlagen mitnehmen.

 

  • Jahrgangstufen 11 – 13:

Es findet Distanzunterricht statt.

Alle Klausuren werden geschrieben! Am Montag bleibt bei der Terminierung der Klausuren alles wie geplant. Zeitverschiebungen für die anderen Tage sind möglich und werden über die bekannten Kanäle mitgeteilt.

 

Am Montag werden wir in mancherlei Hinsicht hoffentlich mehr wissen und Euch und Sie weiter mit Informationen versorgen.

Wir bitten darum, bei Problemen mit dem Distanzunterricht unbedingt Kontakt mit den Klassenteams aufzunehmen. In dem Zusammenhang erinnern wir noch einmal daran, dass in diesem Schuljahr die Leistungen aus dem Distanzunterricht in die Gesamtbewertung einbezogen werden müssen.

Wir wünschen Euch und Ihnen allen gesund und munter zu bleiben!

 

 

Hier folgt nun die Schulmail des MSB NRW vom heutigen Tag:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden. Und wir müssen neben den jetzt betroffenen Bereichen, vor allem Gastronomie, Kultur, Tourismus und der Wirtschaft insgesamt, weitere Bereiche des öffentlichen Lebens für Maßnahmen des Infektionsschutzes in den Blick nehmen.

 

Bislang haben unsere Schulen mit viel Disziplin und strengen Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten können. Alle Zahlen, die wir mit Ihrer Hilfe wöchentlich erheben, belegen dies. Schulen sind keine „Hotspots“. Für dieses Engagement möchte ich an dieser Stelle, gemeinsam mit Frau Ministerin Gebauer, nochmals danke sagen. Wir sind unserem Auftrag, auch in der Krise für Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, in beeindruckender Weise nachgekommen.

 

Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen unternommen, für solche Regionen, die von besonders hohen Inzidenzwerten betroffen sind (Werte oberhalb von 200), im direkten Gespräch gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Lösungen zu entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig entschieden, schon ab dem vierten Adventswochenende bis zum Beginn der Weihnachtsferien den Unterricht ruhen zu lassen.

 

Gleichwohl müssen wir jetzt feststellen, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld muss die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.

 

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

 

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

 

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

 

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

 

Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.

 

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

 

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

 

Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.

 

Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.

 

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

 

Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise. Sie haben in den letzten Monaten unter besonderen Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet; dies will ich an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte nutzen Sie bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens die Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen.

 

Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter