Datenschutz

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

hiermit möchten wir Ihnen gegenüber unserer Informationspflicht nach Art.13 und 14ff EU-DS-GVO zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nachkommen. Daten verarbeiten wir in Form von Akten und digital. Im Folgenden informieren wir Sie über den Zweck und die rechtliche Grundlage, auf welcher wir die personenbezogenen Daten Ihres Kindes und von Ihnen erheben und verarbeiten, an wen wir diese Daten weitergeben, wie lange wir Ihre Daten speichern und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Datenverarbeitende Stelle

Regenbogen-Gesamtschule Spenge
Immanuel-Kant-Str. 2
32139 Spenge
Tel.: +49 (0)5225 6016 – 0

Datenschutzbeauftragter

Christian Meyer
Datenschutzbeauftragter für die öffentlichen Schulen des Kreises Herford
Schulamt für den Kreis Herford
Amtshausstr.3
32051 Herford
mailto:dsb-schulen-hf@kreis-herford.de

Verantwortlicher

Rainer Lohrie (kom. Schulleiter)
Tel.: +49 (0)5225 6016 – 0

Rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Schule erfolgt gemäß Art. 6 DS-GVO auf der Grundlage des Schulgesetzes NRW (SchulG) und der Verordnung zur Datenverarbeitung I (VO-DV I).

Betroffene Rechtliche Grundlage
Schülerinnen und Schüler gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 in Verbindung mit § 3 SchulG
Eltern gemäß § 123 SchulG
Verpflichtete gemäß § 41 SchulG

Personenbezogene Daten, die nicht unter diese Regelungen fallen, erheben und verarbeiten wir nur mit Ihrer informierten und freiwilligen schriftlichen Einwilligung. Dazu gehören beispielsweise Notfallinformationen, Ihre Telefonnummer am Arbeitsplatz, Ihre private wie berufliche E-Mail Adresse, die Nutzung von Lernplattformen mit personalisierter Anmeldung, Aufnahmen von Fotos, Videos und Audio und Veröffentlichungen auf der Schulhomepage und in der Presse.

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Schülerverwaltung
  • Leistungsdatenverwaltung
  • Zeugniserstellung
  • Unterrichtsplanung
  • Schulstatistik
  • Erstellung von Förderempfehlungen/ individuellen Förderplänen
  • Schulpflichtüberwachung
  • Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten
  • Evaluation und Qualitätsentwicklung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellung von Fördergutachten (AO-SF Verfahren)
  • Schülerspezialverkehr (an Förderschulen)
  • Praktikumsverwaltung
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Dokumentation im Klassenbuch

Empfänger von personenbezogenen Daten

Wir übermitteln bestimmte Daten regelmäßig oder bei Bedarf an Stellen außerhalb der Schule. Dazu gehört das Schulministerium (IT.NRW) für statistische Auswertung und Planung. Im Rahmen der Schulgesundheitspflege ist es das Gesundheitsamt, die aufnehmende Schule bei Schulwechsel, Erziehungsberechtigte und SchülerInnen bei Mitteilungen und Zeugnissen, Jugendamt, Ordnungsamt, Schulaufsicht, Schulträger (Fahrkarten).

Dauer der Speicherung

Nr Datenarten Aufbewahrungszeit/ Löschfrist
1 Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen 50 Jahre
2 Schülerstammblätter 20 Jahre
3 Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften, (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Unterlagen über die Klassenführung (Klassenbuch, Kursbuch), Akten über Schülerprüfungen 10 Jahre
4 alle übrigen Daten 5 Jahre
5 von Lehrkräften mit Genehmigung der Schulleitung auf privaten Computern verarbeitete personenbezogene Daten 1 Jahr (nach Abgabe des Schülers, ab Ende des Kalenderjahres)
6 Veröffentlichungen auf der Schulhomepage Soweit nicht durch eine Einwilligung anders geregelt, nach Ende der Schulzeit.

Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten oder Dateien abgeschlossen worden sind, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Ihre Pflichten als Betroffener

Als Erziehungsberechtigter sind Sie nach § 3 Abs. 1 VO-DV I verpflichtet, uns die gemäß VO-DV I, Anlage 1, Abs. A, 1 erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Erteilen Sie vorsätzlich oder fahrlässig keine, unrichtige oder unvollständige Auskunft, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 10 VO-DV I mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ihre Rechte als Betroffener

Für personenbezogene Daten, deren Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der Daten bezogen sein. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr durch uns genutzt und unverzüglich aus unserem Datenbestand gelöscht. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gelten die oben genannten Löschfristen von 20 bzw. 5 Jahren.

Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Berichtigung​, Löschung​ oder Einschränkung​, ein Widerspruchsrecht​ gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit​. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1 und 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von  personenbezogenen Daten

 

Im Zusammenhang mit der Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden Ihre personenbezogenen Daten als Schülerin, Schülern oder Elternteil erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

 

1. Angaben zum Verantwortlichen

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist: .

 

Bezeichnung: Regenbogen-Gesamtschule  (Rainer Lohrie, kom. Schulleiter)

Straße:           Immanuel-Kant-Straße 2

Postleitzahl:  32139

Ort:                 Spenge

Telefon:         05225 / 6016-0

E-Mail-Adresse: ge-spenge@t-online.de

Internet-Adresse: www.rges.de

 

 

 

 

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

 

Die Kontaktaden des Datenschutzbeauftragen lauten:  DSB-Schulen-HF@kreis-herford.de

 

Bezeichnung: Datenschutzbeauftragter für die öffentlichen Schulen im Kreis Herford

(Christian Meyer)

 

Straße: Amtshausstr.3

Postleitzahl: 32051

Ort: Herford

Telefon:05221 / 13-0

E-Mail-Adresse: DSB-Schulen-HF@kreis-herford.de

 

 

3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde

 

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

 

Straße: Kavalleriestr. 2-4

Postleitzahl: 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

Email: poststelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

 

 

4. Kategorien der Daten, Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

 

Personenbezogenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern werden zur Erfüllung der durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben erhoben.

 

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind:

Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e, Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 120-122 Schulgesetz (SchulG) sowie insbesondere die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO DV I, einsehbar unter www.recht.nrw.de).

 

Dieser Verordnung können Sie insbesondere konkrete Daten entnehmen, die zur Verarbeitung zugelassen sind.

 

5. Evtl. Empfänger der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)

 

Ihre personenbezogenen Daten können teilweise ggf. weitergegeben werden an

 

§  eine aufnehmende Schule bei einem Schulwechsel: § 6 VO DV I

§  eine aufnehmende Schule oder den Schulträger bei einem Schulwechsel/Abgang von der Schule: § 7 VO DV I

§  die untere Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Schulgesundheitspflege:

§ 8 VO DV I

§  Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger und weitere Empfänger, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG

§  KRZ und die Firma AIX-Conzept zur Einplanung der benötigten Daten ins Schulsystem.

6. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

– entfällt –

8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

 

Ihre Daten werden nach Maßgabe der Aufbewahrungsfristen des § 9 VO DV I aufbewahrt und gelöscht.

 

 

9. Rechte der Betroffenen

 

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Sie haben nach Maßgabe der Artikel 15, 16, 17 und 18  EU-DSGVO gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

§  Recht auf Auskunft,

§  Recht auf Berichtigung oder Löschung,

§  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

 

10. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Sollten für einzelne Verarbeitungsvorgänge Ihrer Daten Einwilligungserklärungen erforderlich sein und deshalb gesondert eingeholt werden, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

 

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

 

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen, falls Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gegen Datenschutzrecht verstößt. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.

 

12. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

 

Wenn Ihre personenbezogenen Daten unmittelbar bei Ihnen erhoben werden, sind Sie gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 SchulG zur Bereitstellung verpflichtet, soweit diese Daten zur Erfüllung der durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben der Schulen und Schulaufsichtsbehörden erforderlich sind.

 

 

13. Quelle der Daten

 

Wenn Daten nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben wurden, können Sie stammen von

§  einer abgebenden Schule bei einem Schulwechsel: §§ 6,7 VO DV I

§  von einer Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger oder andere Behörden, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG