Digitale Schule

Die Regenbogen-Gesamtschule Spenge ist 2019 als „Digitale Schule“ ausgezeichnet worden.

Was bedeutet für uns digitale Schule?

Mit digitaler Schule meinen wir, dass wir verschiedene Bereiche des Lehrens und Lernens der Regenbogen-Gesamtschule Spenge digitalisieren, um einerseits die Schüler*innen auf die digitale Gegenwart und Zukunft vorzubereiten und andererseits durch den Einsatz von digitalen Technologien Lernprozesse zu optimieren.

Digitale Schule bedeutet für uns,

  • sowohl Kinder und Jugendliche als auch Lehrkräfte zu Bildung in einer durch Digitalisierung geprägten Welt („digitale Bildung“) zu befähigen.
    • Wir verstehen unter digitaler Bildung drei Perspektiven:
      • „Wie nutze ich das?“ (Anwendungsspezifische Perspektive),
      • „Wie funktioniert das?“ (Technische Perspektive),
      • „Wie wirkt das?“ (Gesellschafts-kulturelle Perspektive).
  • die Urteilsfähigkeit, Kreativität, Selbstbestimmtheit, Gestaltungsfähigkeit, das Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den Anforderungen der heutigen Medienwelt und die Chancen der Teilhabe am Gesellschafts- und Arbeitsleben der Schülerinnen und Schüler zu stärken.
  • die Veränderung, Erweiterung und Neugestaltung von Aufgaben, Didaktik und Unterricht („digital gestützter Unterricht“).
  • dass wir digitale Endgeräte als Arbeitsgeräte nutzen.
  • die Verknüpfung zu verschiedenen Bausteinen aus dem Schulprogramm, z.B. Inklusion, individuelle Förderung, Berufsorientierung.
Welche pädagogischen Ziele sind damit verbunden?

Der Erwerb von digitaler Bildung und Medienkompetenzen findet in einem jahrgangs- und fächerübergreifenden Prozess statt und orientiert sich dabei u.a. am Medienkompetenzrahmen NRW.

Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der Unterrichtsfächer und -themen mit Verknüpfungen zum Medienkompetenzrahmen. 

Neben der Vermittlung von Medienkompetenzen im Fachunterricht sind wir dabei, außerhalb des Fachunterrichts Projekttage zur Medienerziehung mit externen Experten zu entwickeln und durchzuführen.

Wie ist die Schule ausgestattet?

In allen Klassen-, Kurs- und Fachräumen befinden sich interaktive Touchscreens als Präsentationsflächen. Es gibt insgesamt 96 schuleigene konvertible Laptops und 66 stationäre PCs, die sich in einem schulinternen pädagogischen Netzwerk befinden. Daneben existiert eine cloudbasierte Lösung zur Kommunikation, Organisation und Datenablage mit verschiedenen Anwendungsprogrammen zu Lehr- und Lernzwecken. Das Schulgebäude ist mit einem professionellen und leistungsfähigen WLAN ausgestattet. Lehrer und Schüler können das WLAN nach persönlicher Authentifizierung auch für private Endgeräte nutzen.

Welches digitale Endgerät benötige ich?

Unser langfristiges Ziel ist es, alle Schüler*innen unserer Schule mit digitalen Endgeräten auszustatten.

Derzeit gibt es Erarbeitungen eines neuen Konzepts zwischen dem Schulträger und der Schule. Sobald dieses fest steht, wird es an dieser Stelle veröffentlicht.

Wie stellen wir sicher, dass immer alles funktioniert?

Die schuleigene Ausstattung wird professionell vom kommunalen Rechenzentrum gepflegt und gewartet. Für die geplanten schülereigenen Endgeräte werden perspektivisch Medienscouts in allen Jahrgängen ausgebildet, zudem stehen die Computer-AG, das offene Angebot Informatik und eine digitale Sprechstunde als Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung.

Wird der Unterricht nur noch digital stattfinden?

Natürlich nicht. Grundsätzlich werden Methoden und Lernmittel - egal ob analog oder digital - nur eingesetzt, wenn es pädagogisch und didaktisch sinnvoll ist. Über den Einsatz entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Dabei geht es nicht um das gegenseitige Ausspielen von Analogem und Digitalem. Vielmehr soll das Beste aus beiden "Welten" vereint werden, um den Lernprozess der Schüler*innen zu optimieren. Gerade im Sinne der Verbesserung der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz sinnvoll und wünschenswert.

Welche Verhaltensregeln in Bezug auf digitale Geräte gibt es in der Schule?

Individuelle elektronische Endgeräte (Smartphones, Laptops, Tablets usw.) können zu Unterrichtszwecken in die Schule mitgeführt werden, die Geräte müssen jedoch ab dem Betreten des Schulgeländes durchgängig ausgeschaltet sein - im Rahmen des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft über die Nutzung für unterrichtliche Zwecke. (Haus- und Schulordnung, 2019)

 

Ansprechpartner
David Steffek, Koordinator für digitale Schule
d.steffek(at)rges.de


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