Informationen zum Schulbeginn am 10. Januar 2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bevor ich auf den Inhalt der neuesten Schulmail, die im Anschluss vollständig nachlesbar ist, eingehe, möchte ich es nicht versäumen, Euch und Ihnen im Namen der gesamten Schulleitung ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr zu wünschen.  

Wir alle hoffen, dass das Jahr 2022 in vielerlei Hinsicht besser wird als das alte. Bestimmt verbinden wir mit dem vergangenen Jahr nicht nur schlechte Erinnerungen, sondern haben auch Vieles erlebt, an das wir uns gern erinnern, wenn auch die Umstände anders waren als gewohnt.  

Nun starten wir nach den Ferien wieder in eine ungewisse Zeit, in der es darauf ankommt, dass wir uns alle verantwortungsvoll an die aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzregeln halten, um auch weiterhin möglichst vollzählig in Präsenz in der Schule sein zu können. 

Dazu gehört auch, dass, wie gestern vom Schulministerium mitgeteilt, vorerst wieder alle Schülerinnen und Schüler und auch alle Kolleginnen und Kollegen und weitere Beschäftigte verpflichtet sind, sich drei Mal in der Woche zu testen, unabhängig davon, ob jemand geimpft oder genesen ist. Ausgenommen von der Testung in der Schule sind ausschließlich jene Schülerinnen und Schüler, die einen gültigen Nachweis einer Negativtestung durch eine zertifizierte Teststelle vorlegen, dabei gilt derzeit ein Schnelltest 24 Stunden und ein PCR-Test 48 Stunden.  

Wir bitten alle, gerade in diesen Tagen mit der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus, daran zu denken, dass Schülerinnen und Schüler mit Symptomen zuerst zu Hause beobachtet werden müssen und nicht in die Schule gehen sollen. Wir haben dazu hier noch einmal die Handlungsempfehlung des Schulministeriums hinterlegt, damit sich alle informieren können. Diese Handlungsempfehlungen sind unter dem Link auch in verschiedenen Sprachen zu finden.  

Wie bereits nach den Herbstferien haben wir auch jetzt wieder eine dringende Bitte: Alle sollten sich in diesen letzten Tagen vor Schulbeginn selbst testen oder einen kostenlosen Schnelltest durchführen lassen, um von Beginn an zu vermeiden, dass Infektionen in die Schule getragen werden.  

Wir hoffen, dass es uns allen gemeinsam gelingt, mit den hier vorgestellten Vorsichtsmaßnahmen den Unterricht weiterhin in Präsenz durchführen zu können. Vor den Ferien sind wir glimpflich davongekommen. Wir hatten vergleichsweise wenige Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte in Quarantänesituationen und hoffen, dass dies auch weiterhin so bleibt.  

Sollten sich die Vorgaben zum Präsenzunterricht erneut ändern, werden wir an dieser Stelle darüber informieren. 

Ich hoffe, dass es uns allen gemeinsam gelingt, mit der bisher bewiesenen Vorsicht und Disziplin den Präsenzunterricht weiter aufrecht erhalten zu können, und wünsche allen weiterhin gesund zu bleiben oder zu werden. 

Maike Maatz 

 

>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

für das neue Jahr 2022 wünsche ich Ihnen alles Gute, viel Glück und Zufriedenheit und insbesondere, dass Sie gesund bleiben. Ich hoffe, Sie konnten im Kreise Ihrer Familien und Freundinnen und Freunde ein ruhiges Weihnachtsfest und möglichst angenehme Tage rund um den Jahreswechsel verbringen.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche möchte ich Ihnen auf diesem Weg und als Ergänzung zur letzten SchulMail aus dem vergangenen Jahr wenige weitere Hinweise und insbesondere eine neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben.

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben in ihrem Beschluss vom 5. Januar 2022 noch einmal bekräftigt, dass Präsenzunterricht auch in Zeiten des Aufkommens der Omikron-Variante höchste Priorität hat, damit Bildungschancen sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verhindert werden können. Die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie die hohen Impfquoten unter den an Schulen Beschäftigten zeugen nach Auffassung aller Kultusministerinnen und Kultusminister von einem außerordentlichen Verantwortungsbewusstsein der schulischen Akteurinnen und Akteure.

Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren, sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe noch stärker ausgebaut werden. Die Aufforderung, diese Angebote oder auch Angebote zur Booster-Impfung wahrzunehmen, wird von Frau Ministerin Gebauer weiterhin nachdrücklich unterstützt. Vor allem durch ein Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern.

 

Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022

Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.

 

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe werden (ebenfalls am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:

  • an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich,
  • an Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe: Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen.

Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung und Entlastung für Sie als Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. An dieser Stelle danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Verfahrens.

 

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren

Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und

(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz

 

Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

An dem PCR-Pooltestverfahren („Lolli-Test“) nehmen nur Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der Schulen mit Primarstufe teil. Lehrkräfte und andere Beschäftigte der Schule sind von diesem Testverfahren ausgeschlossen.

 

Testungen von Beschäftigten

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

 

Qualität und Quantität der Antigen-Selbsttests

Bei allen zum Einsatz kommenden Antigen-Selbsttests handelt es sich um qualitativ hochwertige Produkte, die auf alle bekannten Virusvarianten einschließlich der Omikron-Variante reagieren. Die Tests sind CE-zertifiziert und haben dementsprechend erfolgreich ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.

Auch quantitativ stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausreichend Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Die vertraglichen Vereinbarungen des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Lieferanten erlauben es den Schulen, je nach dem individuellen wöchentlichen Bedarf die notwendigen Tests zu bestellen. Eine ausreichende Versorgung mit Antigen-Selbsttests der Schulen ist damit langfristig gesichert.

Die hier nochmals beschriebenen Regelungen und ergänzenden Maßnahmen sind weitere und wichtige Beiträge, um allen am Schulleben Beteiligten auch im neuen Jahr einen sicheren Schulstart im Präsenzbetrieb zu ermöglichen.

Mir ist bewusst, dass es in den kommenden Wochen bei der Umsetzung der hier beschriebenen Regelungen und Maßnahmen und insgesamt bei der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts weiterhin und ganz wesentlich auf Ihr besonderes Engagement ankommen wird. Für dieses Engagement, das Sie schon während der gesamten Pandemie verlässlich gezeigt haben, danke ich Ihnen sehr.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias Richter

 

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<