Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen

Veröffentlicht am 8. Mai 2020

Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG
Stand Freitag, 08.05.2020 / 15.00 Uhr

(mit Bezug auf die entsprechenden Schulmail des MSB NRW 20, siehe ebenfalls dazu die Informationen auf der Homepage der RGeS ab Donnerstag, 07.05.2020)

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie in der Mitteilung vom 7. Mai angekündigt, sind wir dabei, die in der 20. Schulmail unter VI. Schulrechtliche Änderungen angeführten Vorgaben umzusetzen. Die Vorgaben betreffen vor allem die Jahrgänge 9 und 10, da sie Veränderungen im Verfahren der Versetzung und der Nachprüfungen für dieses Jahr vorsehen.

Wir haben tabellarische Übersichten für die entsprechenden Jahrgänge erarbeitet, die hier zu finden sind.

Die Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG ist hier zu finden.

Wir werden als Schule natürlich auch in diesem Schuljahr unter den besonderen Bedingungen alles dafür tun, dass alle unsere Schülerinnen und Schüler die für sie bestmöglichen Abschlüsse erreichen werden.

Herzlichst
Hartmut Duffert
Schulleiter