Regelungen am Elternsprechtag

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Sonntag, 03.04.2022, liegt uns die neue Coronabetreuungsverordnung vor. Laut dieser Verordnung müssen wir in dieser Woche entgegen den sonstigen Regeln außerhalb von Schule hier noch weiterhin die 3G-Regel beachten. Das bedeutet für den Elternsprechtag, dass alle Schülerinnen und Schüler beim Termin mit den Klassenteams einen Selbsttest durchführen müssen. Alle Erziehungsberechtigten werden gebeten, am Haupteingang ihren Nachweis über die Immunisierung, Genesung oder den aktuellen Test („Bürgertest“, maximal 24 Stunden alt) bereitzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Maike Maatz