Neueste Informationen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Zahl der Infizierten steigt seit einer Woche stetig. Damit steigt auch hier die Anzahl der Nachfragen zu den üblichen Vorgehensweisen und Verfahren im Zusammenhang mit Corona.

Wir möchten an dieser Stelle auf wesentliche Aspekte hinweisen:

  • Corona-Infektionen und Quarantänezeiten wegen Kontakts zu einer infizierten Person sind der Schule grundsätzlich auch über das Sekretariat mitzuteilen. Eine Mitteilung sollte nicht nur über die Klassenlehrkräfte erfolgen.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich „freitesten“ lassen, müssen den negativen Testnachweis ab sofort vor Unterrichtsbeginn bei Frau Lorey vorzeigen. Das Testergebnis kann als Mail an (n.lorey@rges.de) geschickt werden oder digital oder ausgedruckt im Büro vorgezeigt werden.
  • Infizierte Schülerinnen und Schüler können sich frühestens am 7. Tag freitesten lassen, wenn sie keinerlei Symptome haben.
  • Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, dürfen sich frühestens am 5. Tag der Quarantäne freitesten lassen, wenn sie selbst absolut symptomfrei sind.
  • Schülerinnen und Schüler, die nach einer Infektion erst am 11. Tag nach dem positiven Testergebnis in die Schule kommen, müssen symptomfrei sein. Sie müssen keinen negativen Testnachweis vorlegen.

Alle weiteren und genaueren Vorgaben entnehmen bitte alle der aktuellen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW.

Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler im Falle einer Isolierung (Infizierte) oder Quarantäne (Kontaktpersonen) auch mit den Klassenteams Kontakt aufzunehmen, damit unterrichtliche und organisatorische Fragen, z.B. Übergabe von Büchern, besprochen werden können.

Maike Maatz

Schulleiterin