Änderung der Maskenpflicht / Krieg in der Ukraine

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mittlerweile sind wir im Frühjahr angekommen und noch spielt Corona in unserem Schulalltag eine große Rolle, denn derzeit sind die Meldezahlen recht hoch.  

Dennoch wird es in den nächsten Wochen Änderungen in der Corona-Betreuungsverordnung geben, die uns mit einer Schulmail am 18.03.2022 bereits angekündigt wurden. 

Bevor die Änderungen hier erläutert werden, möchten wir an dieser Stelle auf einen Erlass hinweisen, der sich auf die Benotung bei Masken- und Testverweigerung bezieht. Dieser Erlass ist im Wortlaut am Ende hinter der Schulmail zu finden.  

Nun aber zu den Inhalten der letzten Schulmail zum Thema Corona. 

Eine Änderung betrifft die Maskenpflicht. Diese entfällt ab Montag, 04.04.2022, im gesamten Schulalltag. Damit ist aus Sicht der Schulleitung ein wichtiger Schutzfaktor im Miteinander in der Schule nicht mehr verpflichtend. Aber jeder kann weiter eine Maske tragen. Und wir empfehlen seitens der Schulleitung angesichts der zurzeit hohen Infektionszahlen und der offenbar schnellen Übertragung dringend das weitere Tragen einer Maske im Unterricht und im Gebäude.  

Nach den Osterferien wird in der Schule nicht mehr anlasslos getestet. Es ist aber durchaus möglich, dass in Klassen mit erhöhter Infektionsgefahr dennoch je nach Situation Selbsttests durchgeführt werden können. Wie die rechtlichen Grundlagen dafür genau aussehen, ist uns bisher nicht mitgeteilt worden. Zu den genauen Rahmenbedingungen für mögliche Tests nach den Osterferien können wir deswegen heute noch keine genaue Aussage treffen.  

Wir wünschen uns alle, dass wir endlich in unseren gewohnten Schulalltag zurückkehren können. Nun scheint das zwar von außen angestrebt, unsere Zahlen sprechen allerdings eine andere Sprache. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal dringlich, im Namen der gesamten Schulleitung, appellieren, dass mindestens in der Woche vor den Osterferien alle weiterhin freiwillig Masken im Unterricht tragen, denn wir alle, Schüler*innen und Lehrkräfte, wollen die Osterferien nicht in Quarantäne verbringen, weil wir uns in den letzten Schultagen angesteckt haben.  

Im April und Mai werden die Klausuren zum Abitur und die zentralen Prüfungen geschrieben. Auch mit Blick auf diese sehr wichtigen Termine halten wir das freiwillige Tragen der Masken nach den Osterferien weiterhin für sehr sinnvoll.  

 

Seit Anfang März bewegt nun ein weiteres Thema uns alle: der Krieg in der Ukraine. 

In den nächsten Tagen erwarten auch wir ukrainische Kinder, die wir willkommen heißen und denen wir den Schulbesuch ermöglichen wollen. In welcher Art und Weise wir das hier in der Schule tun werden, kann ich heute noch nicht mitteilen, dazu ist die Situation noch zu unklar. Natürlich sind wir mit Planungen dazu beschäftigt, aber viele Fragen sind offen. Sobald die Situation klarer wird, wir zusätzliche Unterstützung aus der Elternschaft benötigen oder sich möglicherweise Veränderungen im Schulalltag für alle daraus ergeben werden, werden wir die Informationen dazu hier auf der Homepage veröffentlichen.  

Nun möchte ich Euch und Ihnen allen trotz oder gerade wegen der aktuellen Lage bei uns und in der Welt einen guten Start in den Frühling wünschen, mit der Hoffnung, dass wir bald wieder friedlichere Zeiten haben und verbleibe, im Namen der gesamten Schulleitung, mit freundlichen Grüßen 

Maike Maatz 

 

Erlass Testverweigerung und Schulpflicht

 

>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

soeben hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, über die ich Sie hiermit aktuell informieren möchte.

Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:

 

1. Maskenpflicht in den Schulen

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

 

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

 

Bestellungen von Antigen-Schnelltests über das Bestellportal

Bestellungen von weiteren Antigen-Schnelltests über das Ihnen bekannte Bestellportal sind bis zum 1. April 2022 grundsätzlich weiterhin möglich. Allerdings bitten wir Sie nachdrücklich, nur noch dann weitere Tests zu bestellen, wenn Sie diese für die Testungen bis zum letzten Schultag vor den Osterferien benötigen. Ansonsten bitten wir Sie, Ihre vorhandenen Bestände zu verbrauchen bzw. zu reduzieren.

Werden an Ihrer Schule in den Osterferien Ferienangebote durchgeführt, so können die vorhandene Bestände an Antigen-Schnelltests für Testungen im Rahmen dieser Angebote eingesetzt werden.

Sollten nach den Osterferien in Ihrer Schule noch Restbestände an Antigen-Schnelltests vorhanden sein, bitten wir Sie, diese bis auf Weiteres sachgerecht zu lagern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias Richter

 

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<