Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen

Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen

Stand Freitag, 17.04.2020 / 15.00 Uhr

(mit Bezug auf die entsprechenden Schulmails des MSB NRW 1 – 14, siehe ebenfalls dazu die Informationen auf der Homepage der RGeS ab Donnerstag, 27.02.2020)

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, insbesondere liebe Schülerinnen und Schüler der Prüfungsjahrgänge 10 und 13, liebe Kolleginnen und Kollegen,

tagesaktuell möchte ich Sie und Euch alle nach Erhalt der Schulmail Nr. 14 des MSB (gesendet Do, 16.04./22.10 Uhr) über den neuesten Stand der Dinge informieren und zugleich entsprechende Informationen und Entscheidungen der Schulleitung mitteilen.

Um Missverständnisse möglichst zu vermeiden, habe ich die für unsere Schulform und damit für unsere Schule relevanten Textpassagen im Folgenden angeführt und kommentiert – ich bitte dafür um Verständnis.

Die komplette Mail können Sie und könnt ihr selbst per Homepage MSB nachlesen.

Beginn der ausgewählten und kommentierten Textpassagen der Schulmail Nr. 14 des MSB:

  1. Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.

Kommentar SL Duf:

Vorbereitende Arbeiten in der Thematik sind schon in den Osterferien von der Schulleitung erledigt worden, das Kollegium wird in einer Lehrerkonferenz (unter Infektionsschutzbedingungen) am Dienstag, 21.04.2020 in der Großsporthalle dazu tagen, für Schüler*innen und Eltern relevante Beschlüsse werden zeitnah per Homepage mitgeteilt.

  1. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen
  2. Hygiene

Gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht die Pflicht, in Schulen die Einhaltung der Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Einen Musterhygieneplan finden Sie im Bildungsportal unter:

www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster-Hygieneplan/index.html

Kommentar Duf:

Am Do, 16.04.2020 fand eine – an obigem Hygieneplan – orientierte Schulbegehung mit dem Schulträger statt, das Ergebnis wurde protokolliert. Alle durchgeführten und abgestimmten Maßnahmen basieren auf dieser Grundlage, die Schule erfüllt damit die Voraussetzungen für die Aufnahme und Durchführung des Schulbetriebs, zwei Reinigungskräfte sind während des Unterrichts-betriebs eingeplant.

 

Liebe Eltern,

in diesem Zusammenhang bitte ich Sie dringend darum, Ihre Kinder mit entsprechendem Mundschutz zu versorgen!

Weitere Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere in Prüfungssituationen – sowie das weitere an Schule tätige Personal werden vom Betriebsärztlichen Dienst (B·A·D GmbH) zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werde ich Ihnen in Kürze weitere Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden.

Kommentar Duf:

Liegen noch nicht vor, aus diesem Grund ist die Einladung zur Lehrerkonferenz an den Richtlinien zur Organisation der Notfallbetreuung orientiert – und deshalb sind entsprechende Kolleg*innen (Ü-60, schwangere Kolleginnen, coronarelevante Vorerkrankungen) definitiv nicht eingeladen. Alle anderen Kolleg*innen kommen mit Mundschutz!

 

  1. Raumnutzungskonzept

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Schulträger.

Kommentar Duf:

Ist schon geschehen. Die Schüler*innen Jg 10 werden im Hauptgebäude in den 8 Klassenräumen der JgStufen 8 und 9 unterrichtet, der Unterricht Q2 findet ausschließlich im Neubau statt, Eingang und Ausgang Hauptgebäude (Ausgang JZ) und Neubau (Ausgang Mensa) sind getrennt. Alle genutzten Unterrichtsräume sind nur mit halber Möblierung eingerichtet. Der Unterrichtsbetrieb findet täglich von 8.00 – 12.30 Uhr statt. Als Pausengelände steht das gesamte Gelände zur Verfügung, es wird nur von 10.05 – 10.25 Uhreine Pause geben, in der das Abstandsgebot gilt. Wir werden mehrere Aufsichten einplanen.

 

  1. Planung des Personaleinsatzes

Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.

Kommentar Duf:

Noch nicht geschehen, vgl. unsere Entscheidung und Begründung oben.

 

  1. Schülerbeförderung

Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung. (Großartiges Statement!)

Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.

Kommentar Duf:

Gerade ist eine Stellungnahme der Verkehrsbetriebe eingegangen. Wir sind auf der sicheren Seite – was den Transport angeht –, da wir uns mit unserer Unterrichtsplanung an den „Vorcoronaplänen“ orientieren. Auch die Verkehrsbetriebe weisen auf das Gebot „Mundschutz“ hin und bitten Schulen und Eltern um Unterstützung in dieser Frage.

 

III. Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

Kommentar Duf:

Wir werden die Nachfrage abwarten müssen, aktuell haben wir zwei Kinder.

 

  1. Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen
  2. Abiturprüfungen

Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.

Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem jenen Schülergruppen, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten – also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben – Gelegenheit, das nachzuholen.

Für angehende Abiturientinnen und Abiturienten aus dem Kreis Heinsberg, deren Schulen ja bereits länger geschlossen waren, werden zudem unter Nutzung auch der zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen individuelle Lösungen angestrebt.

Kommentar Duf:

Haben wir so organisiert, genauere Informationen kommen nach der Lehrerkonferenz ab 21.04.2020 per Oberstufenleitung.

 

  1. Zentrale Prüfungen 10 (ZP 10)

In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen mit Priorität die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können. Auch hier ist die bestmögliche Vorbereitung das Ziel.

Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.

Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden.

Hierzu bedarf es einer Änderung der rechtlichen Vorschriften, die kurzfristig zu erfolgen hat.

Kommentar Duf:

Das organisieren wir so. Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und im Wahlpflichtunterricht  ist geplant, eine entsprechende Einsatzplanung der Lehrkräfte wird am Dienstag in der Lehrerkonferenz verabschiedet. Weitere Infos Jg 10 siehe unten.

 

  1. Lernen auf Distanz

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.

Kommentar Duf:

Die Aussagen sind eindeutig! Mit dem 20.04.2020 ist mir aber mindestens genauso wichtig – im ersten Schritt sogar wichtiger -, dass vor allem die Klassen- und Beratungslehrkräfte mit ihren Schüler*innen wieder Kontakt aufnehmen, vielleicht in notwendigen Einzelfällen auch telefonisch kommunizieren, ggf. auch mit den Eltern.

Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.

Kommentar Duf:

Wir auch!

Ende der ausgewählten und kommentierten Textpassagen der Schulmail Nr. 14 des MSB.

 

Informationen für den Jahrgang 10

Entsprechend der Vorgaben des MSB startet unser Unterricht für alle Schüler im Abschlussjahrgang 10 am Donnerstag, 23.04.2020.

Wir beginnen um 9.00 Uhr mit einer Vollversammlung für alle in der Sporthalle, die aufgrund ihrer Größe die Möglichkeit bietet, die Abstandsregeln einzuhalten. Alle wichtigen Informationen zum weiteren Unterricht und zu den Abschlüssen werden den Schülerinnen und Schülern in diesem Rahmen mitgeteilt. Anschließend findet in geteilten Gruppen Unterricht bei den Klassenteams statt, in dem weitere Fragen geklärt werden können.

Ab Freitag, 24.4.2020, findet in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr Unterricht in den 4 Hauptfächern (D,M,E,WP) statt. Eine Regelung ab dem 4. Mai, wenn auch in weiteren Jahrgängen wieder Unterricht stattfinden soll, wird rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeitende,

soweit die ersten Informationen und Hinweise zum Wiederbeginn des Unterrichts an der Regenbogen-Gesamtschule Spenge.

Ich gehe davon aus, dass wir weiterhin und permanent neue Informationen aus der Bezirksregierung und von der Landesregierung erhalten werden, sowie dass es permanent Anpassungen geben wird – wie in unserem sonstigen alltäglichen Leben in diesen Zeiten auch.

Wir werden diese Krise gemeinsam meistern müssen – und ich halte es für sehr wichtig für unsere Kinder und für uns, für unsere gemeinsame Zukunft, dass wir auch die Chancen dieser Krise möglichst gemeinsam nutzen.

Wir können jetzt als Gesellschaft sehr viel lernen – und sehr viel Gewinn für uns alle daraus erzielen.

In diesem Sinne und bis bald, herzlichst

Hartmut Duffert

Schulleiter