Informationen zum Schulbeginn am 11. Januar 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen,  

zuerst möchte ich Euch und Ihnen allen ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr wünschen. 

Leider beginnt dieses Jahr so, wie wir das alte verabschiedet haben: mit viel Distanz, Verzicht und Organisationsaufwand für alle. Wir starten mit Distanzunterricht, der uns allen nicht gefällt, denn  

bis zum 31.01.2021 findet kein Präsenzunterricht statt.  

Eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wird ab Montag eingerichtet.  

Angesichts der Zahlen, die wir im Kreis Herford und in Bielefeld haben, erscheint die Maßnahme zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten und ihrer Familien durchaus sinnvoll.  

Der digitale Unterricht auf Distanz wird über die Euch und Ihnen bekannten Wege stattfinden. Sollte es zu größeren Schwierigkeiten kommen, Fragen entstehen, Probleme in der Umsetzung oder der Belastung auftreten, so bitten wir darum, dass sich Schülerinnen und Schüler und/oder ihre Eltern bei den Klassenteams oder der Schulsozialarbeit melden 

Ebenso werden sich die Klassenteams in den nächsten Tagen bei Euch und Ihnen melden, wenn es Informationen gibt, die mitgeteilt werden müssen.  

Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass alle Leistungen, die in den Phasen des Distanzunterrichts erbracht werden, in die Notenfindung einfließen.  

Im weiteren Text werden auf die euch und Ihnen bekannte Weise Abschnitte aus der aktuellen Schulmail zitiert. In den weiteren Abschnitten erfolgen unsere Erklärungen und Konkretisierungen für unsere Schule. 

Der komplette Text der Mail ist auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung NRW nachlesbar. 

 

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>> 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

liebe Kolleginnen und Kollegen, 

 

zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen konnten. 

[] 

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr [] ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:  

 

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 

ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. 

Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO) […] 

 

Für unsere Schule gilt, dass wir die zwei Organisationstage nutzen werden und der Distanzunterricht somit regulär am Mittwoch, 13.01.2021, beginnt. Wie bereits erwähnt, wird der Distanzunterricht über die bekannten Wege organisiert werden.  

Schülerinnen und Schüler, die noch Material in der Schule haben, welches sie zum Arbeiten zu Hause benötigen, setzen sich bitte mit ihren Klassenteams in Verbindung. Es besteht die Möglichkeit zu fest vereinbarten Terminen am Montag, 11.01., und Dienstag, 12.1., Material aus der Schule zu holen.  

 

 

Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur 

Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. […]  

 

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause 

zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. 

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.  

 

Diese Information bezüglich des Kinderkrankengelds geben wir hiermit an alle Eltern weiter.  

 

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.  

 

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer 

Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). […] 

 

Entsprechend dieser Vorgaben starten wir mit unserem Notbetreuungsangebot am Montagmorgen, 11.01., um 8.00 Uhr. 

Wir bitten alle Eltern sich möglichst frühzeitig zu melden, wenn Sie eine Betreuung für ihr Kind benötigen. Dabei ist zu beachten, dass, anders als vor den Weihnachtsferien, dieses Angebot nur für die Jahrgänge 5 und 6 zur Verfügung steht. Entsprechend unserer Stundenpläne bieten wir an den „langen“ Tagen Montag, Mittwoch und Donnerstag die Betreuung bei Bedarf bis 15.40 Uhr an. An Dienstagen und Freitagen kann die Betreuung bis 13.45 Uhr in Anspruch genommen werden. 

Das Anmeldeformular für die Notbetreuung finden sie hier

 

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer 

Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.  

 

Sollten Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus den Jahrgängen 7-10 dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, bitten wir darum, dass Sie sich mit der Schule in Verbindung setzen. 

 

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis 

zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 […]; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.  

 

In der Q1 und Q2 wird es Termine geben, an denen Schülerinnen und Schülern Klausuren nachschreiben müssen. Die angesetzten mündlichen Prüfungen im Fach Englisch in der Q1 werden mit leicht modifiziertem Terminplan stattfinden. Für die genannten Termine werden die vorgegebenen Hygienemaßstäbe natürlich eingehalten. Nachschreibtermine und die Termine für die mündlichen Prüfungen werden den Schülerinnen und Schülern auf den bekannten Wegen mitgeteilt.  

 

Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. 

Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 

2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden. 

[…] 

Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021: 

 

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen.  

 

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.  

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Mathias Richter 

 

[Ende der Schulmail] 

In der hier zitierten Mail finden sich bis auf den Hinweis der ausreichenden Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis keine weiteren Hinweise zu Zeugnissen und Prüfungen in diesem Schuljahr. Sobald uns zu diesen oder anderen Themen neue Informationen aus dem Ministerium für Schule und Bildung zugehen, werden wir natürlich darüber informieren.   

Trotz aller Einschränkungen sind wir doch voller Hoffnung, dass sich im Laufe des Jahres wieder mehr Normalität einstellt, die es erlaubt, spätestens im neuen Schuljahr wieder in ein möglichst normales Schulleben, so wie es vor der Pandemie gelebt wurde, zurückkehren zu können.   

Mit den besten Wünschen für das neue Jahr, auch im Namen der gesamten Schulleitung, grüße ich ganz herzlich 

Maike Maatz