Aktuelle Informationen zum Schulbeginn am 12. April 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

mit der Mail, die am uns am Donnerstagabend zugestellt wurde, sind wir darüber informiert worden, dass in der ersten Woche nach den Osterferien, also ab dem 12.04.2021, zunächst befristet für eine Woche, wieder Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen 5-9 und EF stattfinden wird. Einerseits bedauern wir diese Maßnahme, weil wir natürlich viel lieber in Präsenz mit unseren Schüler*innen Unterricht gestalten und wir in den 2 Wochen vor den Osterferien gemerkt haben, wie wichtig dieses Stück Normalität für alle war. Andererseits sehen wir auch die steigenden Infektionszahlen nach Ostern mit Sorge und können die Entscheidung aus diesem Grund nachvollziehen.  

Bevor im weiteren Verlauf dieses Textes die Schulmail zu lesen sein wird, werde ich im bekannten Verfahren zuvor einige Erläuterungen zum weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien an der Regenbogen-Gesamtschule machen. 

Konkret bedeuten die Festlegungen des Ministeriums für unseren Schulbetrieb in der Woche vom 12.-16.04:  

  • Alle Klassen und Kurse der Jahrgangsstufen 5-9 und EF werden wieder auf Distanz unterrichtet. 
  • In der Jahrgangstufe 10 findet weiter der Wechselunterricht statt. Da in der letzten Woche vor Ostern die A-Gruppe anwesend war, kehrt jetzt die B-Gruppe zurück in den Präsenzunterricht.
  • In der Jahrgangsstufe Q1 findet ebenfalls Wechselunterricht statt, unter Zuschaltung der Schüler*innen, die sich in der Distanzphase befinden.  
  • In der Jahrgangsstufe Q2 findet der Unterricht nur im 1. – 4. Abiturfach statt, und zwar zu den laut Stundenplan vorgesehenen Zeiten (wie vor den Ferien –> ganze Kurse –> kein Wechselunterricht!) 
  • Die in der Schule befindlichen Schüler*innen müssen verpflichtend in der nächsten Woche zwei Mal getestet werden.  
  • In der Jahrgangsstufe 10 werden die ersten Tests am Dienstag im Beisein von den Klassenlehrkräften das erste Mal durchgeführt.  Der 2. Test wird am Donnerstag in der 1. Stunde durchgeführt.  
  • In den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 werden die Tests jeweils in den LK-Schienen durchgeführt, weil nur so sichergestellt werden kann, dass alle Schüler*innen zum Zeitpunkt der Testung im Unterricht erreichbar sind. 
  • Schüler*innen, die sich in der Notbetreuung befinden, werden auch an den Selbsttests teilnehmen müssen. Kinder, für die bisher ein Widerspruch gegen die Selbsttestung vorliegt, müssen am Montag gemeinsam mit der Anmeldung zur Notbetreuung eine formlose Erklärung mitbringen, dass sie nun doch an den Selbsttests teilnehmen können. 
  • Das weitere Vorgehen bei einer positiven Testung habe ich bereits im Beitrag vom 26. März genauer erläutert.
  • Schüler*innen, für die ein Widerspruch gegen die Selbsttestung in der Schule vorliegt, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen die Schule verlassen 
  • Bereits vorliegende Widersprüche, die unter den neuen Bedingungen nicht aufrechterhalten werden sollen, müssen schriftlich zurückgenommen werden. Dazu geben Eltern, deren Kinder sich in der kommenden Woche in der Schule befinden, ihren Kindern bitte am Montag entsprechende formlose Mitteilungen mit.  
  • Schüler*innen können ihr negatives Testergebnis ebenfalls über einen sogenannten Bürgertest vorweisen. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wir werden dies dokumentieren 
  • Eltern haben wieder die Möglichkeit ihre Kinder, die sich in den Jahrgangsstufen 5 und 6 befinden, für die Notbetreuung zu üblichen Unterrichtszeiten anzumelden. Dazu ist zwingend das neue Formular zu verwenden. Dieses Formular ist hier eingestellt und muss unbedingt am ersten Betreuungstag in der Schule vorliegen.
  • Der Elternsprechtag am 21.04. findet digital statt.  

Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe der nächsten Woche an dieser Stelle weitere Informationen veröffentlichen werden. 

Bis dahin grüße ich Euch und Sie alle auch im Namen der gesamten Schulleitung ganz herzlich, verbunden mit den besten Wünschen für Eure und Ihre Gesundheit.  

Maike Maatz  

 

Der komplette Text der folgenden Mail ist auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung NRW nachlesbar. Wir haben uns auf eine Version beschränkt, in der alle wichtigen Informationen zu unserer eigenen Schulform stehen. 

 

<<<<<<<<<Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>> 

 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen, 
 
mit dieser SchulMail möchte ich Sie über den Schulbetrieb ab der kommenden Woche informieren. 
 
 
Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien 
 
Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird. 
 
 
Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen 
 
Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 11.02.2021 fort. 
 
 
Schützen, Impfen und Testen 
 
Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten. 
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen. 
 
Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen. 
 
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. 
 
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 
 
Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen. 
 
 
Distanzunterricht 
 
Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen. 
 
 
Pädagogische Betreuung 
 
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. 
 
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden. 
 
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. 
 
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden. 
 
Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt. 
 
 
Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen 
 
Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. 
 
Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler. 
 
 
[…] 

Weitere Informationen 
 
Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr. 
 
Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Mathias Richter 
 
 
 
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<