Schul- und Hausordnung

An unserer Schule arbeiten und lernen viele Menschen: Schüler*innen, Lehrer*innen, Praktikant*innen, Sozialpädagoginnen, Hausmeister, Sekretärinnen, die Schulverwaltungsassistentin, Reinigungskräfte, Mensapersonal und Integrationshelfer*innen. Um das Zusammenleben friedlich und angenehm zu gestalten, ist es notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Diese Regeln sind hier in einer Schul- und Hausordnung zusammengefasst. Wenn alle sich täglich bemühen, freundlich und höflich miteinander umzugehen, aufeinander Rücksicht zu nehmen, notwendige Aufgaben und Dienste hilfsbereit zu übernehmen und das Schulgebäude und seine Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln, werden sich auch alle in der Schule wohlfühlen.

 

  1. Was ist zu Beginn des Schultages zu bedenken?
  • Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr, die Flure dürfen ab 7.50 Uhr (nach dem Klingeln) aufgesucht werden. Wer in der ersten Stunde keinen Unterricht hat, kommt erst zur zweiten Stunde. Wer aus wichtigen Gründen früher kommen muss, hält sich in der ersten Stunde im Forum auf.
  • Wer mit dem Fahrrad oder Roller kommt, stellt das Fahrrad beim Fahrradständer am ZOB ab. Mofas und Roller werden an den öffentlichen Parkplätzen an der Immanuel-Kant-Straße und am ZOB platzsparend abgestellt. Die Schule kann für Verlust oder Beschädigung nicht aufkommen oder haftbar gemacht werden!
  • Auf dem Weg zum Unterrichtsraum schauen die Schüler*innen auf die Vertretungspläne. Sie müssen dies auch beim Verlassen der Schule am Mittag oder Nachmittag tun, um sich über eventuelle Veränderungen des Stundenplans am folgenden Tag zu informieren. Der Vertretungsplan ist auch tagesaktuell über die Homepage / App einsehbar.

 

  1. Alle sind für den Klassenraum und die gesamte Schule verantwortlich.
  • Jede Klasse ist für die Einrichtung des Klassenraums (Tische, Stühle, Fächer) verantwortlich. Das Mobiliar ist den Jahrgängen eindeutig farblich zugeordnet. Diese und andere Einrichtungsgegenstände, alle Lehrmaterialien, sämtliche technischen Geräte aller Art sind sorgsam zu behandeln.
  • Technische Geräte aller Art dürfen von Schüler*innen nur bedient werden, wenn eine Lehrkraft anwesend ist.
  • Abfall gehört in den Mülleimer! Am Ende einer Unterrichtsstunde achten die entsprechenden Lehrkräfte darauf, dass die Schüler*innen den Raum in Ordnung bringen. Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum oder in einem Fachraum werden die folgenden Dinge z. B. durch einen entsprechenden Klassendienst erledigt:
  • Stühle hochstellen,
  • Touchscreen herunterfahren (Kippschalter nicht ausschalten),
  • analoge Tafeln säubern,
  • Fenster schließen und Jalousien hochfahren,
  • Licht ausschalten,
  • Schultaschen, Sportzeug sowie alle sonstigen Kleidungsstücke mit nach Hause nehmen,
  • Boden fegen bzw. bei Teppichboden vom groben Schmutz befreien,
  • Altpapier entsorgen,
  • Arbeitsbereiche vor den Klassenräumen werden in diese Dienste einbezogen.
  • Individuelle elektronische Endgeräte (Smartphones, Laptops, usw.) können zu Unterrichtszwecken in die Schule mitgeführt werden, die Geräte müssen jedoch ab dem Betreten des Schulgeländes durchgängig ausgeschaltet sein, im Rahmen des digital gestützten Unterrichtes entscheidet die Lehrkraft über die Nutzung für unterrichtliche Zwecke.
  • Geräte, die auf dem Schulgelände sowie im Schulgebäude zu den Unterrichts- und Pausenzeiten sichtbar oder hörbar ohne Erlaubnis einer Lehrkraft verwendet werden, werden deshalb eingezogen und im Sekretariat hinterlegt.
  • Die Geräte von minderjährigen Schüler*innen können zu den Geschäftszeiten nur von den Erziehungsberechtigen im Sekretariat abgeholt werden.
  • Volljährige Schüler*innen können ihre mobilen Endgeräte eigenständig zu den Geschäftszeiten im Sekretariat abholen.
  • Die Schule ist, wie bei allen anderem Schülereigentum auch, bei Verlust oder Beschädigung der o. a. Endgeräte nicht haftbar.
  • Das Benutzen von Deodorant, Haarspray u. ä. in Sprühdosen ist im gesamten Schulgebäude untersagt!
  • Im Sinne einer gesunden Ernährung ist das Trinken von Wasser im Unterricht grundsätzlich erlaubt. Energiedrinks aller Art, Chips, Sonnenblumen- und andere Kerne sind grundsätzlich in der Schule nicht gestattet. Essensreste sind in den Mülleimern zu entsorgen.
  • Die Mensa ist ein Ort zum Essen und Trinken. Damit dies mit der entsprechenden Ruhe geschehen kann, darf dort nicht getobt werden. Es ist verboten, Geschirr und Besteck mit auf den Schulhof oder in die Klassenräume zu nehmen. Das Geschirr muss nach der Mahlzeit auf den dafür vorgesehenen Wagen abgestellt werden. Auch in der Mensa gilt: Verlasse den Raum erst, wenn du Deinen Platz in Ordnung gebracht hast!
  • Vor Beginn des Sport- und Technikunterrichts treffen sich alle Schüler*innen vor dem Haupteingang unter dem Vordach. Sie gehen dann mit der Lehrkraft in die Sporthalle bzw. in den Technikraum.
  • Das Betreten der Halle und der Technikräume ist ohne Aufsichtspersonen nicht gestattet.
  • Die Sporthalle darf nur mit sauberen Sportschuhen (nicht Straßenschuhen!) mit heller Sohle betreten werden. Jedem Hallendrittel sind die entsprechenden Umkleideräume zugeordnet. Nach dem Sportunterricht auf den Außenanlagen müssen die Schuhe vor dem Betreten der Halle gereinigt werden.
  • Der Schulhof und das Forum werden von den einzelnen Klassen reihum nach Plan gereinigt. Die notwendigen Geräte stellt der Hausmeister zur Verfügung. Der Reinigungsplan hängt deutlich sichtbar im Stundenplan-Glaskasten aus.

III. Alle haben ihre Pause verdient! 

  • Alle Schüler*innen verlassen in der Frühstücks- und Mittagspause ihre Unterrichtsräume und die Jahrgangsflure.
  • In der Mittagspause können sie in der Mensa essen und / oder entsprechende Mittagspausenangebote aufsuchen (Jahrgang 5 nach oder vor dem Mensabesuch). Das Pausengelände steht ebenfalls als Aufenthaltsbereich zur Verfügung, darf jedoch nicht, wie das gesamte Schulgelände während der Unterrichtszeit, verlassen werden.
  • Das 2. OG steht den Schüler*innen während dieser Zeit als Ruhe- und Gesellschaftsspielebereich mit Spieleausleihe gegen Pfand (Schülerausweis o. ä.) zur Verfügung. Bei unangemessener Lautstärke werden die Schüler’innen von der Aufsicht aus dem 2. OG / Gebäude verwiesen.
  • Zur Toilettenbenutzung stehen den Schüler*innen die Toiletten im Forum und in den Jahrgangsfluren im Hauptgebäude zur Verfügung.
  • Bei schwierigen Wetterlagen (Regen, Schnee) halten sich die Schüler*innen Jahrgang 5 und 6 nach Ansage durch die Schulleitung oder durch das Sekretariat in den entsprechenden Jahrgangsfluren im Gebäude auf.
  • In der Mittagspause wird die Mensa von den SI-Schüler*innen ausschließlich vom Schulhof aus betreten, der gesamte Neubau (EG + 1. OG) darf von SI-Schüler*innen während der Mittagspause nicht betreten werden, da die SII-Schüler*innen zu diesem Zeitpunkt Unterricht haben.
  • Während der beiden großen Pausen können von allen Schüler*innen in der Spieleausleihe (ehemaliger Sanitätsraum neben Raum HM) Spiele aller Art oder Bälle gegen Pfand ausgeliehen werden. Die ausgeliehenen Gegenstände müssen vor dem Pausenende wieder in der Spielausleihe zurückgegeben werden.
  • Es ist grundsätzlich verboten, das Schulgelände ohne schriftliche Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers zu verlassen. Die Grenzen des Schulgeländes werden den Schüler*innen zu Beginn des Schuljahres anhand der Skizze und per Begehung erläutert.
  • Die 5-Minuten-Pause dient ausschließlich dem Lehrer- und Raumwechsel. Die Schüler*innen gehen in der Regel nur während der Pausen, nicht während der Unterrichtszeiten, zu den nächstgelegenen Toiletten. Die Toilette sollte man so sauber verlassen, wie man sie selbst vorfinden möchte.
  • Es sind alle Pausenspiele erlaubt, bei denen niemand gestört oder gar gefährdet wird (Schneeballwerfen ist also kein Pausenspiel!).
  • Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, auf dem Schulgelände mit Fahrrädern, Rollern, Motorrädern, Rollschuhen, Rollerskates, Wave und Skateboards zu fahren.
  • Kicker und Billardtisch dürfen nur in den großen Pausen benutzt werden. Nach dem Spiel müssen die Abdeckplatten wieder aufgelegt werden. Die Aufsicht sorgt für die Umsetzung.
  • Die Kicker werden zu Beginn des Schultages unter die Außenüberdachung gestellt (Frühaufsicht Forum regelt) und gegen Ende der Mittagspause wiedereingestellt (Aufsicht Forum regelt).
  • In den Frühstücks- und Mittagspausen sind offene Angebote eingerichtet, die von den Schüler*innen individuell genutzt werden.
  • Nach Unterrichtsschluss müssen alle Schüler*innen das Schulgelände verlassen.
  • Wer im Schulsekretariat etwas erledigen muss, hat dazu in den großen Pausen Gelegenheit. Wer eine Lehrkraft sprechen möchte, kann dies in der Regel vor Beginn des Unterrichtes oder danach tun. Ist ein längeres Gespräch nötig, so muss ein besonderer Termin vereinbart werden. Die großen Pausen sind in der Regel auch Pausen für die Lehrkräfte!

 Hilfe! Ich habe etwas verloren!?!

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Wer etwas vermisst, sollte dort nachfragen. Bitte beachten: Fundstücke werden beim Hausmeister nur zwei Wochen aufbewahrt und dann entsorgt! Selbstverständlich dürfen nur eigene Gegenstände entnommen werden!

 Von Stufe zu Stufe mehr Verantwortung – Regelung für die Sek II!

Schüler*innen der Sek. II sind in der Lage, eine größere Verantwortung für sich, aber auch für die Gemeinschaft in der Schule zu übernehmen. Deshalb dürfen sie sich außerhalb ihrer Unterrichtszeit ohne Aufsicht ruhig im Schulgebäude aufhalten oder es in eigener Verantwortung verlassen. Grundsätzlich gelten für sie auf dem Schulgelände dieselben Regeln wie für die übrigen Schüler*innen mit folgenden Ausnahmen:

  • In den ersten beiden Stunden kann die Mensa von den Schüler*innen der Sek. II als Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeit genutzt werden. Die Schüler*innen verpflichten sich, Müll oder anderweitige Verunreinigungen in der Mensa zu beseitigen. In der Mittagspause soll die Mensa ausschließlich zum Essen und Trinken genutzt werden.
  • Am Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10.30 – 13.30 Uhr steht den Oberstufenschüler*innen die Charlottenburg als Freizeitbereich zur Verfügung, am Mittwoch und Donnerstag nur von 10.30 – 12.30 Uhr.
  • Im Unterricht sind Smartphones, Mobiles und weitere elektronischen Geräte auszuschalten, so dass diese den Verlauf des Unterrichtes nicht stören. Im Rahmen des digital gestützten Unterrichts entscheidet die Lehrkraft über die Nutzung für unterrichtliche Zwecke.
  • Individuelle persönliche mobile Endgeräte im Allgemeinen dürfen in der Mensa und im Neubau genutzt werden. In der ersten großen Pause ist die Nutzung auf die Klassenräume beschränkt. Dies ist nur soweit erlaubt, dass andere Mitschüler oder auch Lehr-kräfte nicht gestört werden.
  • Möglichkeiten zum selbstständigen Arbeiten bietet die Infothek. Voraussetzung dafür ist, dass Schüler*innen der Sek. II bereit sind, für die Infothek Verantwortung zu übernehmen, d. h. vor allem regelmäßige Aufsicht in der Infothek zu führen. Dazu tragen sie sich in eine Liste ein und holen den Infothek-Schlüssel im Sekretariat ab.

 Was passiert bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung?

  • Räume, die nach Unterrichtsende von den Reinigungskräften in miserablem Zustand vorgefunden werden, bleiben ungereinigt, damit am nächsten Tag die Verursacher ihren Un-rat beseitigen können.
  • Wer das Schulgebäude, insbesondere die Toiletten, mutwillig verschmutzt, muss nach dem Verursacherprinzip den jeweiligen Bereich umgehend reinigen und / oder wird ebenfalls zu sonstigen Reinigungsdiensten herangezogen bzw. muss die Kosten tragen!
  • Wer Einrichtungsgegenstände beschädigt oder zerstört, wird zur Reparatur herangezogen bzw. muss die Kosten für notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen übernehmen.
  • Wer das Schulgelände ohne Erlaubnis verlässt, wird zu Sozialstunden herangezogen bzw. muss mit Maßnahmen nach § 53 SchG NRW rechnen.
  • Bei wiederholten bzw. schwerwiegenden Verstößen gegen die Haus- und Schulordnung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchG NRW eingeleitet.

Generell gilt: Anweisungen aller Lehrkräfte sowie der Sozialpädagoginnen, der Sekretärinnen, des Hausmeisters, der Schulverwaltungsassistentin, des Reinigungs- und Mensapersonals und der Integrationshelfer*innen sind zu befolgen.